Der Spezialist für Atemwegstherapie
Beschaffungsexperte, Konfektionierer und Logistikpartner
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhalt

§ 1     Geltungsbereich, Form

§ 2     Anmeldung zur Webshop-Nutzung

§ 3     Vertragsschluss 

§ 4     Produkteigenschaften

§ 5     Besondere Verpflichtungen der Kunden beim Bezug und Vertrieb von Medizinprodukten / Hinweis zu Export- und Importbeschränkungen

§ 6     Lieferfrist und Lieferverzug

§ 7     Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

§ 8     Preise und Zahlungsbedingungen

§ 9     Eigentumsvorbehalt

§ 10     Mängelansprüche des Käufers

§ 11     Sonstige Haftung

§ 12     Verjährung

§ 13     Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter. Hierin soll keine Bevorzugung und keine Diskriminierung eines Geschlechts zum Ausdruck kommen.

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der


MEDICARE Medizinische Geräte GmbH

Leutershausener Str. 6 

91589 Aurach 

Deutschland


Registergericht: Amtsgericht Ansbach

Registernummer: HRB4801

Geschäftsführer: Dr. Klaus A. Feix, Florian Feix


Kontakt:

Tel.: +49(0)9804/939898-0

Fax: +49(0)9804/939898-10

E-Mail: info@medicare-cpap.de


(im Folgenden: „medicare“, „Verkäufer“, „uns“ oder „wir“)


gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit den Abnehmern der von uns vertriebenen Waren (im Folgenden „Kunde“ oder „Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten auch im grenzüberschreitenden Verkehr.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, etc.) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben stets Vorrang vor unseren AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB umfasst sowohl Schrift- als auch Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Anmeldung zur Webshop-Nutzung

(1) Die Nutzung der Angebote unseres Webshops erfordert die vorherige Anmeldung des Kunden und die Freischaltung eines Nutzeraccounts. Die Anmeldung und Freischaltung eines Nutzeraccounts steht nur unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen sowie juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften offen, bei denen die Nutzung unseres Angebots in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Nutzeraccounts unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB und unserer Datenschutzerklärung und Freischaltung durch uns. Bei der Anmeldung hat der Kunde eine gültige und in seinem ausschließlichen Besitz befindliche E-Mail-Adresse anzugeben sowie ein Passwort zu vergeben. Die Freischaltung wird dem Kunden an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Mit dieser Mitteilung kommt zwischen uns und dem Kunden ein kostenfreies Nutzungsverhältnis über die Nutzung des Webshops durch den Kunden zustande. Wir behalten uns die Ablehnung einer Anmeldung vor. Ein Anspruch auf Nutzung des Webshops besteht nicht.

(2) Die von uns bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Angabe eines Postfachs oder von Mehrwertdienste-Rufnummern sind nicht zulässig. Die gegenüber uns angegebenen Nutzerdaten sind zu aktualisieren, wenn sich diese ändern. 

(3) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von dem vom Kunden vergebenen Zugangs-Passwort erhalten. Sollten Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden erlangen, so hat der Kunde dies umgehend gegenüber uns anzuzeigen und ein neues Passwort zu vergeben.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote inklusive der Produktangebote in unserem Webshop sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Im Fall einer Bestellung über unseren Webshop werden wir dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt.

(4) Das Angebot des Kunden gilt erst als von uns angenommen, wenn wir schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) die Annahme erklären oder die Ware absenden.  Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.

§ 4 Produkteigenschaften

(1) Die von uns vertriebenen Medizinprodukte erfüllen die Konformitätsanforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MPDG) und sind für den Medizinprodukte-Markt bestimmt und zugelassen. Eine Nutzung oder ein Weitervertrieb der Waren mit uns als Herstellerangabe in abweichend regulierten Märkten ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

(2) Nur soweit unsere Waren ausdrücklich als Medizinprodukte gekennzeichnet sind oder beworben werden, erfolgt die Lieferung mit allen erforderlichen Angaben zur Zweckbestimmung und Kennzeichnung.

(3) Eine über die gewöhnliche Beschaffenheit unserer Leistungen hinausgehende Einstandspflicht bedarf der ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung. 

(4) Bei der Lieferung von Medizinprodukten im Sinne des Art. 2 Nr. 1 MDR wird der Käufer auf seine Verpflichtungen gem. Artikel 14 Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) sowie auf die MP-BetreibV hingewiesen. Dem Käufer ist es untersagt, eine der Zweckbestimmung zuwiderlaufende oder eine über die Zweckbestimmung hinausgehende Angabe, Zusicherung oder Leistungsbeschreibung zu tätigen.

(5) medicare weist ausdrücklich darauf hin, ausschließlich als „Händler“ im Sinne von Art. 2 Nr. 34 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) zu handeln und Medizinprodukte innerhalb der Lieferkette nur bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitzustellen. medicare weist ausdrücklich darauf hin, dass die „Inbetriebnahme“ im Sinne von Art. 2 Nr. 29 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) nicht übernommen wird und der Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten ggfls. eine Funktionsprüfung, Einstellung und Einweisung erfordern kann (siehe etwa § 10 MPBetreibV). medicare übernimmt als Händler keine medizinische Beratung, Einweisung und nimmt keine Änderungen an den vom Hersteller erfolgten Einstellungen vor. Der Käufer erkennt an, für die Einweisung durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller befugte Person sowie für eine Funktionsprüfung und die therapiegerechte Einstellung selbst verantwortlich zu sein und stellt medicare insoweit von einer Haftung frei.

§ 5 Besondere Verpflichtungen der Kunden beim Bezug und Vertrieb von Medizinprodukten / Hinweis zu Export- und Importbeschränkungen

(1) Im Rahmen unseres B2B-Geschäfts agieren wir als Zwischenhändler gem. Art 14 MDR von verkaufsfertigen Medizinprodukten. Wir unterliegen damit den allgemeinen Pflichten gem. Art 14 MDR als Händler. Als Teil der Lieferkette verpflichtet sich der Käufer ebenfalls zur Einhaltung sämtlicher Vorgaben der Medizinprodukteverordnung (MDR). Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung der folgenden Pflichten:

  • formale Prüfpflichten sowie Informationspflichten bei Nichtkonformität vor Bereitstellen von Produkten auf dem Markt (Art. 14 Abs. 2);

  • Lagerung und Transport von Produkten durch den Händler nach Herstellervorgaben (Art. 14 Abs. 3);

  • Informations-, Kooperations- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Marktüberwachung nach Bereitstellen der Produkte auf dem Markt (Art. 14 Abs. 4-6);

  • Sicherstellung eines angemessenen Niveaus der Rückverfolgbarkeit von Produkten innerhalb der Lieferkette (Art. 25, Art. 27 Abs. 8 MDR);

  • Durchführung von Korrekturmaßnahmen im Rahmen der behördlichen Marktüberwachung (Art. 95 Abs. 1 und 3 MDR);

  • Registrierung der Händler nach jeweils nationalen Vorgaben (Art. 30 Abs. 2 MDR);

  • Verpflichtung zur laufenden Produktbeobachtung nach dem Inverkehrbringen von Medizinprodukten (vgl. Art. 25 Abs. 1 MDR Rückverfolgbarkeit i.V.m. Überwachungspflicht nach dem Inverkehrbringen nach Art. 2 Nr. 60 MDR).

Zur Sicherstellung der Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden, gewährleistet der Kunde gegenüber dem Verkäufer

  • dass die Möglichkeit besteht, alle Empfänger von Medizinprodukten die von dem Verkäufer bezogen wurden gezielt anzusprechen, um diesen gezielt sicherheitsrelevante Informationen und Hinweise der jeweiligen, betroffenen Hersteller zukommen zu lassen oder aber selbige in geeigneter Weise diesbezüglich zu befragen;

  • ihre Erkenntnisse und Erfahrungen und sonstige Informationen zu den uns bezogenen Produkten und den Erfahrungen im Einsatz anlassbezogen und unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden

  • dass Produktinformationen zu den Medizinprodukten hinsichtlich Lagerung, Vermarktung, Beratung, Leistungsfähigkeit oder z.B. weiteren Merkmale ausschließlich auf die bindenden Angaben der Hersteller verwiesen wird, die insbesondere in den Gebrauchsanweisungen abgebildet sind;

  • dass nur von Hersteller freigegebene Werbematerialien verwendet werden.

(2) Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gelieferte/n Ware/n Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann/können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung oder Einfuhr im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Käufer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(3) Der Käufer stellt uns von allen Schäden und Aufwendungen frei, die aus seiner schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten resultieren.

§ 6 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns im Webshop oder aber bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 11 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 

(4) Soweit wir dem Kunden im Einzelfall ein über dessen gesetzliche Rechte hinausgehendes freiwilliges Rückgaberecht (Retourberechtigung) einräumen, steht die Einräumung eines entsprechenden Rückgaberechts stets unter der Bedingung, dass die retourniete Ware unbeschädigt, originalverpackt und nicht fremd beklebt oder markiert ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene erlischt ein dem Kunden über dessen gesetzliche Rechte hinausgehendes freiwilliges Rückgaberecht im Fall der Lieferung versiegelter Waren stets, wenn die Versiegelung der Waren nach deren Lieferung entfernt oder gebrochen wurde.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar netto ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 7 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung mit dem Kunden ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 10 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 10 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, steht uns zunächst das Wahlrecht zu, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. 

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

(9) In dringenden Fällen, z.B. zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(10) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 11 und 12.

§ 11 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 12 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –   Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Aurach. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Die hier verfassten AGB sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Schriftform gefasst werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Stand: August 2023

Hier unsere AGB's downloaden.